Ab 2019 Fohlenbrennen nicht mehr ohne Betäubung möglich

Warendorf (fn-press). Eine lange Tradition in der Pferdezucht scheint zu Ende zu gehen: der Schenkelbrand zur äußeren Kennzeichnung und eindeutigen Identifizierung von Pferden in Deutschland. Das Tierschutzgesetz sieht vor, dass ab 2019 ein Eingriff am Tier, wie der Schenkelbrand, nur noch bei Anwendung einer örtlich wirksamen Schmerzausschaltung mittels eines für Pferde zugelassenen Tierarzneimittels zugelassen ist. „Der Schenkelbrand wird also nicht verboten, nur die Umstände, unter denen er angewendet werden darf, verändern sich ab 2019“, erklärt Dr. Klaus Miesner, Geschäftsführer des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

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