Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Warendorf (fn-press). Die Bundesregierung hat am 16. März die Schließung aller Sportanlagen angeordnet. Alle Menschen sind aufgefordert, den Kontakt mit anderen Personen soweit wie möglich einzuschränken und wann immer möglich zu Hause zu bleiben. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Als Bundesverband orientiert sich die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) an den Vorgaben der Bundesregierung, interpretiert sie aus fachlicher Sicht und leitet daraus Empfehlungen im Sinne von Pferdsport und Pferdezucht ab – zum Beispiel auch zu der Frage, ob noch Reitunterricht stattfinden darf oder nicht. Die FN kann keine bundeseinheitlich verbindlichen Regeln zu dieser Frage aussprechen. Dafür sind Bundesländer, Städte und Gemeinden zuständig.

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