Hintergrund ist eine neue Warenkaufrichtlinie der EU

Warendorf (fn-press). Wer sich dafür entscheidet ein Pferd zu kaufen, der muss damit rechnen, dass es irgendwann einmal krank wird oder sich verletzt. Aus rechtlicher Sicht spielt dabei die Frage, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes vom Verkäufer an den Käufer vorgelegen hat und damit auch der Zeitpunkt der Erkrankung oder Verletzung eine entscheidende Rolle. Wenn eine Privatperson ein Pferd von einem Unternehmer kauft, werden die Rechte des Käufers durch das sogenannte Verbrauchsgüterkaufrecht erneut gestärkt. Die EU hat im Jahr 2019 eine neue Warenkaufrichtlinie verabschiedet, die seitens der Mitgliedsstaaten bis zum 1. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen ist. Diese Richtlinie privilegiert einerseits den Verbraucher, enthält aber auch die Möglichkeit, den Verkauf lebender Tiere aus dem Verbrauchsgüterkaufrecht herauszunehmen. Dafür sprechen aus Sicht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verschiedene Argumente, wie FN-Justiziarin Constanze Winter erläutert:

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