Klarstellung zur Coronaschutzverordnung

Warendorf (fn-press). Die Coronaschutzverordnung, die seit dem 22. März 2020 in Nordrhein-Westfalen gilt, wurde am 30. März 2020 erweitert. Seitdem können Berufssportler in NRW ihre berufliche Tätigkeit mit Einschränkungen ausführen. Unklar war zunächst, was diese Änderung für Berufsreiter bedeutet. Aufgrund von Nachfragen der Landespferdesportverbände Westfalen und Rheinland sowie der Bundesvereinigung der Berufsreiter formulierte das zuständige Ministerium nun insgesamt eine Klarstellung. Demnach dürfen Berufsreiter unter bestimmten Voraussetzungen Teilbereiche ihres Berufs, den Beritt und das Training von Pferden ausüben. Die FN und ihre Mitgliedsverbände setzen sich dafür ein, dass dies auch bundesweit möglich gemacht wird.

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