Verbot von Großveranstaltungen sollte nicht alle Turniere betreffen

Warendorf (fn-press). Am 15. April 2020 haben Bund und Länder über das weitere Vorgehen bei der Eindämmung des Coronavirus beraten. Daraus ergaben sich jedoch keine Erleichterungen für den Sport. Noch mindestens bis zum 3. Mai bleiben Sportanlagen geschlossen und es finden keine Veranstaltungen statt. Beschlossen wurde aber ein Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020. Inwiefern das auch Veranstaltungen im Pferdesport betrifft, ist bisher unklar. Die FN ruft Turnierveranstalter zur Besonnenheit auf und rät weiterhin zur Verlegung des Nennungsschluss näher an den Turnierbeginn, um maximale Flexibilität bei der Planung zu erhalten.

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